Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Nach den Vorgaben des derzeit geltenden Verpackungsgesetzes (§ 15 Abs. 1 Satz 1 VerpackG) sind wir verpflichtet, bestimmte Verpackungen von Endverbrauchern kostenfrei zurückzunehmen. Dies betrifft insbesondere:
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Transportverpackungen wie Paletten oder andere großvolumige Verpackungen,
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Verkaufs- und Umverpackungen, die nach der Nutzung üblicherweise nicht bei privaten Haushalten als Abfall anfallen,
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Verkaufs- und Umverpackungen, die aufgrund fehlender Systemfähigkeit gemäß § 7 Abs. 5 nicht an einem dualen System teilnehmen können,
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Verkaufsverpackungen, die schadstoffhaltige Inhalte enthalten haben, sowie Mehrwegverpackungen.
Als Endverbraucher haben Sie die Möglichkeit, die genannten Verpackungsmaterialien am Ort der tatsächlichen Warenübergabe oder in dessen unmittelbarer Umgebung zurückzugeben.
Die beim Versand der Ware eingesetzten Verpackungen nehmen wir selbstverständlich kostenlos zurück und sorgen für deren ordnungsgemäße Wiederverwertung. Durch die Information über bestehende Rückgabemöglichkeiten möchten wir eine höhere Rückführungsquote erreichen und gleichzeitig zur Umsetzung der europäischen Verwertungsziele gemäß der EU-Richtlinie 94/62/EG beitragen.